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Bildungsanbieter

Das Prüfungssekretariat darf dem Bildungsanbieter für ausschliesslich interne Zwecke die folgenden Informationen zukommen lassen:

Diese Mitteilung ermöglicht dem Bildungsanbieter eine Erfolgskontrolle und dient der Qualitätssicherung und -entwicklung.

Trägerschaft

Das Prüfungssekretariat darf der Trägerschaft folgende Daten zur Bearbeitung weitergeben:

Veröffentlichung auf der Website des Trägervereins

Auflistung auf der Namensliste der Diplomandinnen und Diplomanden: Name, Vorname, Bildungsanbieter.