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Die Qualitätssicherungs-Kommission entscheidet gemäss Ziffer 2.21 m) der Prüfungsordnung 2013 vom 23.04.2013 mit Änderung vom 01.01.2015 über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen.

Für die Abschlussprüfungen ab 2020 gilt die folgende Regelung: